Pressemitteilung

Schutz für Menschen aus Afghanistan

Es ist Zeit für konsequentes, humanitäres Handeln. 

Berlin, 20. August 2021

Der Einmarsch der Taliban in Kabul und das verspätete Handeln der Bundesregierung haben viele Menschen in existentielle Not und in höchste Gefahr für Leib und Leben gebracht. Das viel zu späte Anlaufen der Evakuierungen deutscher Staatsbürger*innen und afghanischer Ortskräfte, Mitarbeitenden von deutschen Nicht-Regierungsorganisationen und anderen besonders gefährdeten Gruppen macht viele Menschen hier fassungslos. Umso wichtiger ist es, jetzt sofort umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um die Evakuierungen, aber auch eine gelingende Aufnahme der Schutzbedürftigen hier in Deutschland und Berlin zu gewährleisten. 

Das Zentrum ÜBERLEBEN (ZÜ) unterstützt ausdrücklich die Forderungen der Berliner Beauftragten des Senats für Integration und Migration, die Aufnahme von afghanischen Ortskräften zu erweitern und humanitäre Bundes- und Landesaufnahmeprogramme einzurichten.

Dabei muss die enge Beschränkung auf die Kernfamilie aufgehoben werden. Volljährige Kinder müssen ebenso einreisen dürfen wie andere Angehörige, zu denen enge Bindungen bestehen. Gleiches muss für Mitarbeitende von Subunternehmen gelten, die für die Bundeswehr und andere deutsche Organisationen gearbeitet haben, und es ist unabdingbar für besonders gefährdete Gruppen wie z.B. Frauen, Mädchen, Projektmitarbeiter*innen und andere. Um die Einreise über Nachbarstaaten Afghanistans zu erleichtern, sollten dort deutsche Auslandsvertretungen unverzüglich entsprechend personell aufgestockt und bürokratische Hindernisse abgebaut werden.

Vergessen werden darf dabei nicht die Not von afghanischen Staatsangehörigen, die bereits in Deutschland leben. Viele von ihnen haben Familienangehörige in Afghanistan und bangen um deren Leben. Auch diese Menschen benötigen dringend Unterstützung und Hilfe. Viele sind nur geduldet und leben zusätzlich zur Angst um Familienangehörige noch in ständiger Angst vor einer Abschiebung. Gleichwohl Abschiebungen nach Afghanistan derzeit ausgesetzt sind, sieht das ZÜ die dringende Notwendigkeit, dass Lösungen ermöglicht werden, z.B. durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach §§ 25/3 oder 25/5 AufenthG. Abschiebungen nach Afghanistan sind auf absehbare Zeit irreal. Es ist unzumutbar, unter diesen Umständen die bestehenden Möglichkeiten nicht zu nutzen, um Bedrohungen abzubauen, Ängste zu lindern und neue Perspektiven für die Betroffenen zu schaffen.

Das Zentrum ÜBERLEBEN erwartet, dass angesichts der katastrophalen Lage in Afghanistan Schutzsuchenden aus Afghanistan ein Schutzstatus zuerkannt wird. Darum muss der Entscheidungsstopp für Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen und Staatenlosen aus Afghanistan aufgehoben werden.

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