Wie wir arbeiten

Transparenz

Wir haben uns zu Transparenz verpflichtet!

Die Zentrum ÜBERLEBEN gGmbH (vormals Behandlungszentrum für Folteropfer e.V.) beteiligt sich an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ). Die Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichten sich, nach einem bestimmten Format offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. Die Anforderungen an die Unterzeichner inklusive der Präambel können Sie hier als PDF einsehen.

Zu den entsprechenden Informationen führen die folgenden Verlinkungen:

  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
  2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)
  3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft, sofern es sich um eine solche Körperschaft handelt
  4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Geschäftsführung, Beirat und Gesellschafter)
  5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der jährlich gegenüber der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung abzugeben ist)
  6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern
  7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds- und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung
  8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz. (Bis spätestens zwölf Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres wird eine vollständige, aussagekräftige und geprüfte Rechnungslegung über das Geschäftsjahr vorgelegt.)
  9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation: Werden im Jahresbericht abgebildet.
  10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen:
    Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ im Jahresbericht gekennzeichnet. (Weitere Informationen: siehe Mittelherkunft)

Zur Website der ITZ und Liste der Unterzeichnenden gelangen sie hier.

Complianceregelungen

Die Transparenz- und Compliancestandards des Zentrum Überleben gGmbH bauen auf den Regelungen der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ und den Spendensiegelstandards des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen. Die Zentrum Überleben gGmbH ist eine 100%-ige Tochter der Überleben Stiftung für Folteropfer, Berlin. Die Überleben Stiftung beteiligt sich ebenfalls an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ). Ergänzend zu den oben stehenden Angaben zur ITZ ergeben sich folgende Punkte: 

  • Das Zentrum Überleben verfügt über angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen klar geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Die Geschäftsführung hat die Gesamtleitung und Verantwortung für alle Belange des Zentrums. Die Geschäftsführung unterliegt dabei der Aufsicht des Vorstands ihrer Alleingesellschafterin, der ÜBERLEBEN Stiftung. Durch die Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Kompetenzen des Vorstands der ÜBERLEBEN Stiftung ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag des Zentrum Überleben sowie den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vorstand der ÜBERLEBEN Stiftung verfügt über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen. Er ist bei seiner Aufsichtstätigkeit zu unterstützen.
  • Das Zentrum ÜBERLEBEN hat eine für den Bereich Compliance nicht weisungsgebundene Beauftragte eingesetzt, die die Einhaltung der Standards laufend überprüft und auch Ansprechpartnerin für die Belegschaft in allen Complianceangelegenheiten ist. Das Zentrum bietet regelmäßig Schulungen zum Thema Compliance an.
  • Das Zentrum ÜBERLEBEN verfügt mit einer qualifizierten Verwaltung und klaren Funktionszuweisung über die notwendigen Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise/Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich nur für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
  • Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche Rahmen berücksichtigt. Für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß § 44 BHO.

Transparenzdatenbank des Landes Berlin

Die Zentrum ÜBERLEBEN gGmbH ist zudem gelistet in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin. Mehr Informationen finden Sie hier.