Jahresbericht 2024/2025
Asylrechtsverschärfungen
Stabilität in unsicheren Zeiten schaffen
09.02.2026
Menschen, die bei uns in Behandlung sind, haben in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht unvorstellbares Leid erfahren. Sie kommen als Schutz- und Asylsuchende nach Deutschland, um hier in Sicherheit zu leben. In den letzten zwei Jahren wurden jedoch asylrechtliche Änderungen auf den Weg gebracht, die es vulnerablen Gruppen erschweren, in Deutschland langfristig eine Aufenthaltsperspektive zu entwickeln. Für unsere Patient:innen bedeutet dies: mehr Unsicherheiten und Ängste. Obwohl sie Stabilität und Sicherheit dringender brauchen als alles andere.
Therapeut:innen und Sozialarbeiter:innen unserer Ambulanz für Erwachsene kommen durch die engmaschige Behandlung unserer Patient:innen häufig damit in Berührung, welche konkreten Auswirkungen asylrechtliche Verschärfungen auf das Leben der betroffenen Menschen haben. Das Thema Abschiebungen und die Angst davor, dass es einen selbst trifft, werden durch die laufenden politischen Asyldebatten zur omnipräsenten Bedrohung.
„Es gab kürzlich Ausweitungen in den Möglichkeiten, Asylanträge abzulehnen, ausreisepflichtige Personen abzuschieben oder in Haft zu nehmen. Diese wurden im Zuge des Rückführungsverbesserungsgesetzes im Februar 2024 verabschiedet“, erklärt Svenja Dittmann, Sozialarbeiterin in der Erwachsenen-Ambulanz. „Vor dem Hintergrund gegenwärtiger politischer Diskurse, in denen es viel um konsequentere und leichtere Abschiebungen geht, steigt das Bedrohungsgefühl unserer Patient:innen enorm. Auch bei denjenigen, die eigentlich einen sicheren Aufenthaltsstatus haben. Es herrscht Verunsicherung, da medial sowie in politischen Diskussionen teilweise suggeriert wird, es könne nach Belieben abgeschoben werden. Dadurch machen wir jetzt sehr viel Aufklärungsarbeit, um den Patient:innen solche Sorgen zu nehmen.“
Für unsere Mitarbeitenden wird es immer relevanter, dass auch sie sich mehr über entsprechende rechtliche Änderungen informieren. Nur so können sie verstehen, welche Ängste der Patient:innen irrational sind und in welchen Fällen tatsächlich Grund zur Sorge besteht – und die Behandlung daran anpassen. Auch politische Entwicklungen in den jeweiligen Herkunftsländern sind dabei oft entscheidend. So hat zum Beispiel der Sturz von Assad in Syrien bei vielen Patient:innen die Befürchtung wachgerufen, mittelfristig nach Syrien zurückkehren zu müssen.
„Wir behandeln einen Patienten, Herr Ahmad H.* aus Syrien, er ist alleinerziehender Vater dreier minderjähriger Söhne, seine Ehefrau ist vor vielen Jahren verstorben“, führt Dr. Tanja Waiblinger aus, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und Abteilungsleitung. „Zusätzlich ist er kriegstraumatisiert und überlebte Folter in einem syrischen Gefängnis. Unter diesen Umständen – mehrfach traumatisiert, alleinerziehend, in einem fremden Land – ist es natürlich viel schwieriger und zeitaufwändiger, sich in Deutschland eine Zukunft aufzubauen.“
Menschen wie Herr Ahmad H. müssen nun darum bangen, dass das Bundesinnenministerium veranlasst, dass ihre Asylgründe erneut überprüft werden. Das könnte die Aberkennung ihres Schutzstatus zur Folge haben. Eine Einbürgerung würde für Herrn Ahmad H. Sicherheit schaffen, doch bei diesem Schritt steht ihm seine traumabedingte psychische Erkrankung im Weg:
„Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig durch Erwerbstätigkeit, ohne den Bezug von Sozialleistungen, sichern können, haben keinen rechtlichen Anspruch mehr auf Einbürgerung. Das heißt, sie verharren in der Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen – die durchaus widerrufen werden kann, wenn sich die Situation im Herkunftsland ändert. Vor der Gesetzesverschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts gab es Ausnahmen für Menschen, die aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder wegen Erziehungsverpflichtungen nicht in der Lage waren, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Darunter sind Menschen wie Herr Ahmad H. gefallen, die alleinerziehend sind und krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Mit der Änderung fällt diese Ausnahme weg. Die individuelle Lage eines Menschen wird nur noch im Rahmen des Ermessensspielraums der zuständigen Sachbearbeiter:in berücksichtigt“, so Svenja Dittmann.
Was kann man also im Rahmen der Behandlung tun, um Patient:innen trotz dieser angespannten Lage, Halt zu geben? Insbesondere in jenen Fällen, bei denen feststeht, dass eine Abschiebung höchstwahrscheinlich bevorsteht? Mit dieser Frage setzt sich Dr. Tanja Waiblinger in der Therapie oft auseinander.
„Schon der Gedanke an eine mögliche Rückführung, ängstigt viele unserer Patient:innen so massiv, dass sie alles tun, um diesem Thema auszuweichen und damit einhergehende unangenehme Körpergefühle zu vermeiden. Als Therapeutin ist es in diesen, für unsere Patient:innen akut bedrohlichen Situationen, wichtig, einen klaren Kopf zu bewahren und sich von der Angst nicht anstecken zu lassen. Es gilt, gemeinsam mit den Patient:innen zu überlegen, welche Konsequenzen eine Rückführung gegebenenfalls haben könnte. Ob es eventuell gedankliche Auswege und Alternativvorstellungen zu den Worst-Case-Szenarien unserer Patient:innen gibt, bzw. diese zusammen zu erarbeiten. Diese gemeinsame Gedankenarbeit hilft häufig schon, die Angst zu reduzieren.“
Die Arbeit der Ambulanten Abteilung für Erwachsene wird u.a. finanziert über das Projekt ‚Integrierte Versorgung traumatisierter Geflüchteter‘, das von der LOTTO-Stiftung Berlin gefördert.
> Mehr Informationen zu unserer ambulanten Abteilung für Erwachsene
* Der Schutz unserer Patient:innen ist uns wichtig. Deswegen arbeiten wir mit Anonymisierungen bei Persönlichkeitsdaten und Fotos.
Headerfoto: Symbolbild mit Model gestellt, Credits im Foto