#DasIstKeineSchule
Keine Segregationsschule für geflüchtete Kinder in Berlin – gleiche Bildungschancen und eine Schule für alle!
Berlin, 20.11.2025
Sehr geehrte Senatorin Katharina Günther-Wünsch,
anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November appellieren wir an Sie, die Pläne für weitere Segregationsschulstandorte in oder an Geflüchtetenunterkünften sofort zu stoppen und alle Kinder in Regelschulen einzuschulen! Ihre Pläne für weitere Segregationsschulen verhindern Teilhabe und Integration und gefährden die Bildungschancen und die psychische Gesundheit geflüchteter Kinder und Jugendlicher nachhaltig. Was ursprünglich als Notlösung gedacht war, darf nicht zur neuen Normalität werden!
Bereits jetzt werden hunderte geflüchtete Kinder und Jugendliche nicht in Regelschulen unterrichtet, sondern in Geflüchtetenunterkünften – an Filialstandorten, die formal an eine Schule angebunden sind, faktisch jedoch isoliert bleiben.
Diese Praxis stellt eine deutliche Diskriminierung geflüchteter Kinder und Jugendlicher dar. Sie haben keinen Kontakt zu Gleichaltrigen außerhalb der Unterkunft. Ihre Teilhabe ist stark eingeschränkt. Die Isolation gefährdet ihre psychische Gesundheit, eine Normalität des Schulalltags kann so nicht entstehen. Besonders für die große Zahl von Kindern und Jugendlichen mit Traumafolgestörungen ist eine isolierte Beschulung innerhalb von Großunterkünften hochgradig belastend.
Zahlreiche Studien zeigen außerdem: Der Spracherwerb geflüchteter Kinder wird am besten durch ein Umfeld mit vielfältigen Kontakten zur neuen Sprache gefördert. Nur durch gemeinsame Beschulung in Regelschulen können Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung sprachlich gefördert, sozial integriert und auch psychisch stabilisiert werden.
Rechtlich stehen die Pläne des Landes Berlin im Widerspruch zu internationalen, europäischen und nationalen Regelungen. Die UN-Kinderechtskonvention (Art. 28), der UN-Sozialpakt (Art. 13), die EU Grundrechte Charta (Art. 14) sowie der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Art. 26) etablieren, dass das Recht auf Bildung ein Grundrecht für alle ist. Die ab Juni 2026 geltende EU-Aufnahmerichtlinie 2024/1346 (Art. 16) verpflichtet die Mitgliedstaaten ausdrücklich, geflüchteten Kindern den gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen Bildungssystem „unter den gleichen Bedingungen wie für Staatsangehörige“ zu sichern. Auch das Berliner Schulgesetz und der Leitfaden zur Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen sehen keine schulische Segregation vor. Vielmehr garantieren § 41 und § 42 SchulG allen Kindern unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus den gleichen Anspruch auf Schulbesuch. § 4 SchulG verpflichtet Schulen zudem ausdrücklich, Schüler*innen vor Diskriminierung zu schützen. Eine Segregationsschule widerspricht daher dem Grundprinzip „Integration statt Separation“ und unterläuft den Bildungs- und Integrationsauftrag der Berliner Schule.
Wir fordern:
- Keine Segregationsschulen in Berlin! Kein Kind darf aus dem öffentlichen Schulsystem ausgegrenzt werden.
- Eine gemeinsame Schule für alle: Integration statt Separation – von Anfang an!
Alle Kinder in Berlin – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus – haben ein Recht auf Bildung und auf faire Chancen. Dieses Recht darf nicht durch politische Entscheidungen untergraben werden.
Erstunterzeichnende:
- Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen (BBZ)
- Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS)
- Flüchtlingsrat Berlin e.V.
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) BERLIN
- Migrationsrat Berlin e.V.
- XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.
Alle Mitzeichnenden, darunter das Zentrum ÜBERLEBEN, finden Sie in dieser PDF.
> Anmeldung zum E-Mail-Newsletter
> Anmeldung zum Presseverteiler