Fehlende Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere verletzt EU-Recht
Die GFF hat eine förmliche Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Darin rügt sie die aufenthaltsrechtliche Übermittlungspflicht. Die Datenweitergabe an die Ausländerbehörde hält Menschen ohne Papiere davon ab, ihr Recht auf ärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen. Das ZÜ unterstützt diese Beschwerde.