Jahresbericht 2025/2026
Erste Ankommensschritte
August 2026
Menschen mit besonderem Schutzbedarf haben laut EU-Aufnahmerichtlinie einen Anspruch darauf, dass ihre spezifischen Bedürfnisse im Asylverfahren berücksichtigt werden. Unsere „Fachstelle für traumatisierte Geflüchtete und Überlebende schwerer Gewalt“ setzt hier an und unterstützt Betroffene, die neu in Deutschland angekommen sind durch ihr Beratungsangebot. Psychologische Psychotherapeutin Friederike Schwarzkopf, zum Zeitpunkt des Interviews noch Fachstellenleitung, und Magdalena Hartung, Sozialarbeiterin und Subkoordination im Projekt, haben uns ein paar Fragen dazu beantwortet.
Wie lange sind Klient:innen bei euch in der Beratung und mit welchen Anliegen?
Magdalena Hartung: Unsere Klient:innen sind in der Regel ganz neu in Deutschland. Sie werden in unsere Beratung vermittelt, wenn Fachkräfte in den Unterkünften oder in anderen Beratungsstellen den Verdacht haben, dass die Klient:innen schwere Gewalt oder Folter erfahren haben. Wir bieten etwa fünf bis zehn Beratungssitzungen an, die auch immer von Sprach- und Kulturmittelnden begleitet werden. In den Sitzungen schauen wir uns gemeinsam die individuelle Situation der Klient:innen an und überlegen, wo Unterstützungsbedarf besteht. Die Anliegen sind vielfältig: Fragen in Bezug auf die psychische und somatische Gesundheit, der Wunsch nach Verlegung in eine bedarfsgerechte Unterkunft, Entlastung bezüglich Belastungsfaktoren im Rahmen des Asylverfahrens. Unsere Aufgabe als Berater:innen ist es, realistisch einzuschätzen, bei welchen Bedarfen wir unterstützen können.
Inwiefern unterscheidet sich euer Beratungsangebot konkret von dem der ambulanten Abteilungen oder unserer Tagesklinik?
Friederike Schwarzkopf: Das Angebot unserer Fachstelle richtet sich in Abgrenzung zu den behandelnden Abteilungen konkret an jene Menschen, die gerade erst in Deutschland angekommen sind und aufgrund ihrer Gewalterfahrung im Heimatland oder auf der Flucht besondere Bedarfe beim Ankommen in Deutschland haben. Oft sind viele Themen noch offen, wie aktueller Aufenthalts- oder Versicherungsstatus. Es gibt häufig bereits Hinweise auf traumaassoziierte psychische Beschwerden, viele gesundheitliche Aspekte sind jedoch noch ungeklärt. Wir machen, wenn erwünscht, ein psychosoziales Clearing und leiten diagnostische Verfahren ein. In einigen Fällen haben wir die Möglichkeit, Bescheinigungen zu erstellen, die für die Bleibeperspektive und den Zugang zu weiterer Unterstützung wichtig sind. Wenn es um eine längerfristige traumafokussierte psychotherapeutische Behandlung geht, vermitteln wir die Klient:innen an andere Abteilungen des Zentrum ÜBERLEBEN oder an externe Hilfsstellen weiter.
Welche Ziele habt ihr gemeinsam mit den Klient:innen idealerweise erreicht, wenn ihr sie aus der Beratung entlasst?
Friederike Schwarzkopf: Das kann individuell sehr unterschiedlich sein. Es wird u.a. aufgrund der asylrechtlichen Verschärfungen tatsächlich immer komplexer und langwieriger für uns, an einen Punkt zu kommen, an dem wir sagen: Hier ist unser Auftrag erfüllt. Prinzipiell ist unser Ziel, die erste akute Phase des Ankommens mit ihren unterschiedlichen Schwierigkeiten aufzufangen. Natürlich kann man in zehn Sitzungen nicht alle Bedarfe abdecken, aber wenn es zumindest gelungen ist, eine erste Stabilisierung inklusive wichtiger Schritte in den Bereichen Gesundheit, Unterbringung, Asylverfahren und Ankommen in Berlin (Sprachkurs, soziale Kontakte) zu erreichen, ist das schon ein großer Fortschritt, auf den die Klient:innen dann aufbauen können.
Was sind aktuell die größten Hürden im Beratungssetting und wie wird sich das eurer Einschätzung nach mit Blick auf die Zukunft entwickeln?
Magdalena Hartung: Wir beraten oft Menschen, die schon jahrelang auf der Flucht sind und in Unsicherheit leben. In Deutschland angekommen, haben sie die starke Hoffnung, endlich in Sicherheit zu sein. Stattdessen sind sie aktuell beispielsweise häufig vom Drittstaatenverfahren betroffen. Das bedeutet, sie haben zum Beispiel schon einen Schutzstatus im Erstankunftsland Griechenland und ihre Asylanträge werden mit der Aufforderung, zurück nach Griechenland zu gehen, abgelehnt. Trotz dortiger Perspektivlosigkeit und ausschließlich auf dem Verweis beruhend, dass sie in Griechenland in der “Schattenwirtschaft” arbeiten könnten. Mit der anstehenden GEAS-Reform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem), wird sich diese Unsicherheitssituation für Asylbewerbende weiter verschärfen. Unsere größte Befürchtung ist, dass besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen die Leidtragenden sein werden. Wir vermuten, dass eine Vielzahl von Schutzbedarfen unerkannt bleibt und Menschen ihre Rechte in den beschleunigten Verfahren nicht geltend machen können.
Das Projekt ‚Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) – Fachstelle für traumatisierte Geflüchtete und Überlebende schwerer Gewalt sowie Netzwerkkoordination (im ZÜ)‘ wird gefördert von der Beauftragten des Senats für Partizipation, Integration und Migration aus Mitteln der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.