Stellungnahme

Peer-Berater: Schnelles Handeln nicht auf Kosten der Professionalität

Versorgungsnotstand bei traumatisierten Geflüchteten spitzt sich weiter zu. Der diskutierte Einsatz von Laien in der psychosozialen Versorgung und Feststellung traumatisierter Geflüchteter ignoriert gesicherte Behandlungsstandards und löst die bestehenden Probleme nicht.

Berlin, 07. Juni 2018

Der Notstand in der Feststellung und Versorgung traumatisierter Geflüchteter ist weiterhin problematisch. Nach wie vor erhält das Zentrum ÜBERLEBEN wöchentlich Anfragen, die die Kapazitäten um das Zehn- bis Fünfzehnfache übersteigen. Die Wartezeiten für einen Behandlungsplatz bei XENION sind länger als ein Jahr. In anderen Psychosozialen Zentren (PSZ) sieht es nicht anders aus. Das Zentrum ÜBERLEBEN und die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) haben bereits in mehreren Stellungnahmen auf die fatale Entwicklung aufmerksam gemacht, die sich unabhängig von rückläufigen Asylerstanträgen weiterhin manifestiert. Der Ausbau der Kapazitäten in den PSZ scheitert am Mangel von qualifiziertem Personal und einer in vielen Bereichen nach wie vor nicht nachhaltigen Finanzierung.

Jüngst erhält nun ein alter Diskussionsansatz wieder Aufmerksamkeit, auch durch die Stellungnahme „Traumatisierte Flüchtlinge – schnelle Hilfe ist jetzt nötig“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Darin wird der Einsatz von Laien, sogenannten Peer-Berater*innen, vorgeschlagen, um dem Notstand bei der Feststellung einer Traumatisierung und Versorgung der Betroffenen entgegenzuwirken. Bereits vor einigen Jahren haben auch Institutionen wie die Bundespsychotherapeutenkammer oder die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) zur Frage des Einsatzes von Peer-Berater*innen Stellung bezogen. Sie rieten einhellig zur Versorgung in den PSZ und einer nachhaltigen Förderung dieser Strukturen, um eine wirksame und effektive Versorgung gewährleisten zu können.

Grundsätzlich begrüßen und unterstützen Zentrum ÜBERLEBEN und XENION die Beobachtungen und Bemerkungen der Leopoldina zu den bestehenden Versorgungsnotständen. Vieles davon greift Punkte auf, auf die wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit in der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) schon seit Jahren aufmerksam machen:

  • Traumatisierungen entstehen nicht nur durch Folter und Kriegsgewalt im Herkunftsland. Auch während und nach der Flucht werden Geflüchtete zunehmend (re-)traumatisiert. Der Verlust von Familienangehörigen auf dem Weg nach Europa, lebensgefährliche Überfahrten, Misshandlungen und sexuelle Ausbeutung durch Schlepperbanden, Schuldgefühle, Ängste und Ungewissheit über das Schicksal von Angehörigen machen den Betroffenen die Rückkehr in einen geregelten Alltag und das Verarbeiten der Erlebnisse im Heimatland unmöglich.
  • Chronifizierte Traumafolgestörungen, psychische Belastungen und anhaltende Stresssituationen – beispielsweise durch Unterbringung in Sammelunterkünften oder dem nicht genehmigten Familiennachzug nahestehender Verwandter – im Aufnahmeland verhindern Integration und gesellschaftliche Teilhabe. Die Weitergabe der Traumatisierungen über Generationen hinweg wird dadurch stark begünstigt.
  • Nicht jede*r belastete Geflüchtete benötigt eine tiefgehende Traumatherapie. Der Anstieg der Anzahl der Betroffenen bringt auch unterschiedliche Bedarfslagen mit sich. Hierauf reagieren die PSZ nach ihren Möglichkeiten mit verschiedenen, auf die Bedarfe der Geflüchteten hin angepassten Angeboten. Manchen Betroffenen kann schon mit niedrigschwelliger psychosozialer Unterstützung Stabilität vermittelt werden. Dies entlastet die Menschen, die noch kein manifestiertes Krankheitsbild der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) ausgebildet haben. Es entlastet zudem auch das Gesundheitssystem, indem es längere Behandlungsdauern und Krankenhausaufenthalte verhindert.
  • Seit längerer Zeit zeichnet sich ein Mangel an qualifizierten Ärzt*innen und Therapeut*innen ab, die eine vorliegende PTBS-Symptomatik erkennen und im interkulturellen Setting behandeln können. Das schließt insbesondere auch die Arbeit mit Sprachmittler*innen ein. Zudem sind nur wenige Mediziner*innen ausgebildet, um Folterspuren nach den durch die UN anerkannten Vorgaben des Istanbul-Protokolls dokumentieren zu können.

Um diese Defizite anzugehen, sollten bestehende Strukturen und etabliertes Know-How an entscheidenden Punkten ausgebaut, nachhaltig gefördert und effizienter genutzt werden. Der Aufbau einer Parallelstruktur durch Peer-Berater*innen verschärft insbesondere die Personalknappheit. Für die Schulungen, Supervisionen und allgemeine Betreuung der Peers wäre letztlich wieder Fachpersonal zuständig, das im Umkehrschluss noch weniger Zeit für die therapeutische Arbeit hätte.

Es muss zudem festgestellt werden, dass ein immer restriktiveres und komplexeres Asyl- und Aufnahmeverfahren ein bedeutender Faktor bei der Entwicklung psychischer Erkrankungen darstellt. Die Betroffenen benötigen ein geschütztes Umfeld, ein Gefühl der Sicherheit und Ruhe sowie vertraute Ansprechpartner*innen, um über das Erlebte sprechen zu können. Gleichzeitig müssen oft erst äußere Einflüsse und Stressfaktoren wie die Unterbringung und das Asylverfahren geklärt werden, bevor eine therapeutische Aufarbeitung des Erlebten möglich ist. Die Wechselwirkungen zwischen rechtlicher und therapeutischer Ebene erfordern eine hohe Professionalität und eine versierte Ausbildung der Betreuenden. Der schnelle Zugang zu Hilfsangeboten im Sinne einer frühzeitigen Stabilisierung ist immens wichtig, darf jedoch keinesfalls auf Kosten der Professionalität gehen. Gut ausgebildete, kultur- und traumasensible Sozialarbeiter*innen, speziell geschulte Sprachmittler*innen und erfahrene Therapeut*innen sind dafür unersetzlich.

Sowohl die Feststellung als auch die psychosoziale Arbeit mit Betroffenen sind europarechtlich vorgeschrieben. Für die Umsetzung der europäischen Aufnahme-Richtlinie sind die Bundesländer verantwortlich. Bei genauer Betrachtung wird deutlich, dass es in Berlin schon viele gute Voraussetzungen, professionelle Strukturen und Ansätze gibt, die allerdings noch früher greifen müssen, als bisher:

I. Identifizierung potenziell Betroffener und Feststellung einer Traumatisierung

Seit 2009 arbeiten das Zentrum ÜBERLEBEN und XENION im Rahmen des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige Geflüchtete (BNS) mit seinen Partnerorganisationen mit dem Ziel zusammen, die Lebensbedingungen von Geflüchteten mit besonderen Bedarfen in Berlin zu verbessern. Hierzu wurde in den Fachstellen des Netzwerks unter anderem ein niedrigschwelliger Zugang zu psychologischer Diagnostik etabliert. Dabei wird nicht nur festgestellt, ob eine Person psychisch erkrankt ist, sondern auch ermittelt, welche Art der Behandlung und Betreuung (insbesondere im Kontext des Asylverfahrens) notwendig ist. Das BNS arbeitet eng mit der Berliner Verwaltung zusammen und bringt sich in die Weiterentwicklung des Berliner Verfahrens der Ermittlung und Identifizierung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter ein.

Trotz dieser über Jahre hinweg gewachsenen Struktur besteht nach wie vor ein Problem in der Ermittlung potenziell betroffener Personen. Ein systematisches und standardisiertes Screening, wie es auch in der Stellungnahme der Leopoldina vorgeschlagen wird, wäre unter der Voraussetzung, dass eine Teilnahme für die Betroffenen freiwillig bleibt eine Möglichkeit zur frühzeitigen Hinweisaufnahme für psychische Belastungen. Hierfür steht eine Vielzahl von Screening-Instrumenten zur Verfügung. Explizit für die Arbeit von Laien, beispielsweise Mitarbeitenden der Berliner Verwaltung, konzipiert wurde der PROTECT-Fragebogen, der schnell und simpel Hinweise auf eine mögliche psychische Belastung Geflüchteter gibt. Ein solches Screening kann aber selbstredend keine ärztliche oder therapeutische Diagnostik ersetzen. Es kann im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens von Hinweisaufnahme, Bedarfsfeststellung und Versorgung  jedoch wichtige Hinweise auf eine Traumatisierung erfassen und so die Feststellung und Bedarfsermittlung in den Fachstellen erleichtern.

Im Rahmen der Hinweisaufnahme (1. Stufe) ist der Einsatz von klinischen Laien wünschenswert, wenn entsprechende Schulungen und fachliche Betreuung diesen Einsatz vorbereiten und begleiten. Feststellung des Behandlungsbedarfs (2. Stufe) und Behandlung/psychosoziale Versorgung (3. Stufe) gehören in die Hände von Fachleuten und qualifizierten/spezialisierten Einrichtungen.
Dennoch müssen weitere Instrumente und Standards in die Aufnahme Geflüchteter eingeführt werden. Auch hierüber befindet sich das Berliner Netzwerk im intensiven Austausch mit den zuständigen Senatsverwaltungen. Grundsätzlich ist es bereits in der Phase der Erstaufnahme in der Verantwortung der Bundesländer, diese Instrumente einzusetzen. In den Kommunen kommen die Betroffenen meist erst nach mehreren Monaten an.

II. Bedarfsgerechte Versorgung

Deutschlandweit bieten die in der BAfF organisierten PSZ nicht nur therapeutische, traumaspezifische Behandlungen sondern auch psychosoziale Hilfen, niedrigschwellige Angebote sowie eine Vielzahl an bedarfsgerechten Unterstützungsmaßnahmen.
Die Vorteile der psychosozialen Versorgung in den PSZ sind vielfältig. So werden die Angebote spezifisch auf die Bedarfe der Klient*innen zugeschnitten. Durch die frühzeitige Stabilisierung können Chronifizierungen und langwierige Krankheitsverläufe verhindert werden, die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe werden dadurch erheblich erhöht und das Gesundheitssystem zudem entlastet.

Um den Bedarfen der Betroffenen gerecht werden zu können, sind multiprofessionelle Teams aus spezialisierten Sozialarbeiter*innen und Psychotherapeut*innen gefragt. Auch Geflüchtete, die bereits eine behandlungsbedürftige Posttraumatische Belastungsstörung oder eine andere Symptomatik ausgebildet haben, benötigen neben professioneller Behandlung in der Regel weitere psychosoziale Beratung und Unterstützung. Diese sollte idealerweise in einen Gesamtbehandlungsplan integriert sein. Es ist personell und strukturell deshalb absolut sinnvoll, die niedrigschwellige Arbeit in den ohnehin vorhandenen Strukturen der PSZ zu verankern. Für die Betroffenen bedeutet dies neben der hohen Professionalität auch vertraute Ansprechpartner*innen, kurze Wege sowie die schnellere Vermittlung von Angeboten. Aufgaben in der psychosozialen Versorgung teilweise auf Peer-Berater*innen zu übertragen, suggeriert eine einfache und kostengünstige Alternative zur vermeintlich aufwändigen und kostspieligen bedarfsgerechten, transkulturellen Behandlung und Versorgung für Geflüchtete.
In der Realität würde der Einsatz von Peer-Berater*innen in der Versorgung traumatisierter Geflüchteter den Mangel an spezialisierten Beratungs- und Behandlungsangeboten weiter vergrößern. Fachkräfte müssten zusätzlich erhebliche Kapazitäten aufwenden, um den immensen Bedarf an Supervision, Schulung und Begleitung der Peer-Berater*innen abdecken zu können. Diese Kapazitäten fehlen den Fachkräften dann in der Versorgung der Geflüchteten. Ohne eine deutliche Verstärkung der professionellen Strukturen und spezialisierten Angebote im Hintergrund des Peer-Einsatzes würde die Last lediglich auf die Laien verschoben. Am Notstand änderte sich rein gar nichts.
Besonders kritisch zu sehen wäre es, wenn die Peer-Berater*innen selbst Fluchterfahrungen gemacht hätten. Ihnen fiele die nötige Abgrenzung zu den aktuell Betroffenen schwerer, eigene Traumatisierungen könnten reaktualisiert werden. Eine professionelle und erfolgsversprechende Versorgung belasteter Geflüchteter könnte unter diesen Umständen keinesfalls erfolgen.

Fazit

Der vorgeschlagene Peer-Berater*innen Ansatz wird weder den komplexen rechtlichen und therapeutischen Rahmenbedingungen in denen Identifizierung und Versorgung stattfindet, noch den Bedarfen der Geflüchteten gerecht. Die Stellungnahme zum Ansatz der Peer-Berater*innen der Leopoldina macht richtige Beobachtungen, geht in ihren Lösungsvorschlägen aber nicht auf regionale Spezifika ein. Um die Vorteile des Peer-Ansatzes nutzbar machen zu können, müssten die geschulten Beraterinnen durch Fachpersonal sehr eng begleitet, in einer festen Struktur betreut werden.  Die vorgeschlagene Version des Peer-Berater-Ansatzes in der psychosozialen Versorgung kann dringend benötigte Expertise weder ersetzen noch bestehende ergänzen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden hingegen unnötige Doppelstrukturen aufbauen, bzw. die für den Aufbau neuer Strukturen benötigten Kapazitäten und Ressourcen, aus den bestehenden Behandlungs- und Betreuungsangeboten abziehen.

Vielmehr sollten die Expertisen sowie die bereits vorhandenen Strukturen und Instrumente besser genutzt und effizienter miteinander verknüpft werden. Um dem Versorgungsnotstand zu begegnen, müssen bestehende Strukturen durch Kooperationen und nachhaltige Förderungen gestärkt werden. Insbesondere im Hinblick auf die geplanten AnKER-Zentren muss eine breite Debatte über die nachhaltige Förderung bestehender Strukturen und Einrichtungen geführt werden. Im Zuge eines schnellen, aber nicht rechtssicheren Verfahrens in Sammelunterkünften ist zu befürchten, dass es in zahllosen Fällen unmöglich wäre, Traumatisierungen und somit die besondere Schutzbedürftigkeit der Betroffenen zu erkennen. Gleichzeitig steht zu befürchten, dass die Zahl akuter Krisen in solchen Zentren zunehmen wird.

Es gilt, durch die Anwendung von geeigneten Verfahren für die Feststellung besonderer Schutzbedürftigkeit, potenziell Betroffene schneller in bestehende Strukturen der Versorgung zu bringen. Diese müssen soweit ausgebaut werden, dass sie der dauerhaft hohen Anzahl der Anfragenden gerecht werden können. Die Begutachtung und ggf. Vermittlung in Unterstützungsmaßnahmen muss sichergestellt und professionell begleitet werden. In die Neugestaltung und nachhaltige Etablierung der Strukturen zur Feststellung und Versorgung traumatisierter Geflüchteter sollte die Expertise der PSZ auch im politischen Prozess mit einbezogen werden.

KONTAKT

Tinja Schöning
Tel.: 030 30 39 06 -62
E-Mail: t.schoening@ueberleben.org

Stellungnahme zum Download (PDF)

Das Zentrum ÜBERLEBEN setzt sich national und international für Überlebende von Folter und Kriegsgewalt ein. Bei uns suchen Männer, Frauen und Kinder aus rund 50 Ländern Hilfe – momentane Brennpunkte sind: Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Tschetschenien, Iran und Eritrea. Die Hilfesuchenden erhalten medizinische, psychotherapeutische, sozialarbeiterische und integrative Unterstützung. Um Sprachbarrieren im interkulturellen Beratungs- und Behandlungssetting zu überwinden, arbeiten wir mit speziell geschulten Sprach- und Kulturmittler*innen zusammen. Neben der Rehabilitation von traumatisierten Geflüchteten steht auch die Integration und berufliche Qualifizierung bis hin zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit unterschiedlichen Flucht- und Migrationserfahrungen im Mittelpunkt unserer Arbeit. In der Zentrum ÜBERLEBEN gGmbH wird seit 2016 die operative Tätigkeit des 1992 gegründeten Behandlungszentrum für Folteropfer bzfo e. V. fortgeführt.

XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V. besteht seit 1986, ist als gemeinnütziger Verein anerkannt, Mitgliedsorganisation des PARI­TÄTI­SCHEN Wohlfahrtsverbands und anerkannter Träger der Jugendhilfe. Mit Gründung der psycho­therapeutischen Beratungsstelle für politisch Verfolgte XENION im Jahr 1987, einem psychosozialen Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Überlebende von Folter, Krieg und schweren Menschenrechtsverletzungen, begann der Verein Stan­dards auf dem Gebiet der psychosozialen und –therapeutischen Versorgung trauma­tisierter Flüchtlinge in Berlin zu setzen. Seit 2009 ist XENION Fachstelle für die Früherken­nung von Psycho­trauma bei neu ankom­men­den Flüchtlingen im Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS). Seit 1997 engagiert sich XENION mit AKINDA, seinem Netzwerk Einzel­vor­mund­schaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, für die Integration die­ser Ziel­gruppe und die Einbindung freiwilligen bürgerschaftlichen Enga­gements in diese Arbeit. Seit 2010 werden die positiven Erfahrungen aus der Vormundschaftsarbeit auf erwachsene Traumatisierte und Flücht­lings­familien übertragen. Wir arbeiten dabei nach Modellen aus Großbritannien und den Niederlanden. So entstanden verschiedene Netzwerke von Ehrenamtlichen, in denen aktuell bis zu 400 Ehrenamtliche als Vormund*innen und Mento­r*innen aktiv sind, angeleitet, begleitet und geschult durch professionelle Mitarbeiter*innen des Trägers.