Pressemitteilung

Abschiebung einer:eines besonders schutzbedürftigen psychisch kranken Patient:in und des psychisch kranken minderjährigen Kindes

Berlin, 25.04.2024

Das Zentrum ÜBERLEBEN, das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS), das BBZ und der Flüchtlingsrat Berlin sind schockiert und zutiefst entsetzt über die Abschiebung eine:r Patient:in des Zentrum ÜBERLEBEN und des minderjährigen, psychisch stark belasteten Kindes vom 23.04.2024.

Der:die Patient:in befand sich aufgrund einer psychischen Erkrankung in teilstationärer Behandlung in der Tagesklinik des Zentrum ÜBERLEBEN. Das minderjährige Kind lebte in einer Jugendhilfeeinrichtung des Jugendamtes, da es eine starke psychiatrische Belastung und massiv selbstgefährdendes Verhalten aufwies. Das Jugendamt stellte infolgedessen eine konkrete Kindeswohlgefährdung fest. Der:die sorgeberechtigte Patient:in hat wegen der eigenen Erkrankung nicht mehr die erforderliche Erziehungsfähigkeit besessen, die zur Unterstützung des Kindes notwendig gewesen wäre. Nach wiedererlangter Stabilität durch psychosoziale Unterstützung konnte das Kind jüngst wieder beginnen, die Schule besuchen.

Die Abschiebung hat alle stabilisierenden Erfolge der psychosozialen Begleitung zerstört und eine menschenwürdige Integration zunichte gemacht. Patient:in und Kind befinden sich durch die Abschiebung ohne Vorbereitungsmaßnahmen in der konkreten Gefahr einer gravierenden Verschlechterung ihres gesundheitlichen Zustandes.

Die Abschiebungen vom 23.04.2024 stellen somit in mehrerlei Hinsicht einen humanitären Tabubruch dar. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien in Berlin Direktabschiebungen aus Jugendeinrichtungen und Schulen ausgeschlossen. Dem Landesamt für Einwanderung waren die schweren psychischen Erkrankungen sowohl des:der Patient:in als auch des minderjährigen Kindes und die Inobhutnahme durch das Jugendamt bekannt. Entsprechende Informationen und Liegebescheinigungen haben vorgelegen. Dass beide trotz der teilstationären therapeutischen Anbindung bzw. des Verbleibs in der Jugendhilfeeinrichtung und festgestellter besonderer Schutzbedürftigkeit im Sinne der Aufnahmerichtline 2023/33/EU abgeschoben wurden, macht den Fall zu einem besonders krassen Exempel der inhumanen Abschiebepolitik des Berliner Senats. Daran müssen sich die Innensenatorin, das Landesamt für Einwanderung sowie die Regierungsparteien in Berlin messen lassen. Der Sachverhalt muss unbedingt aufgearbeitet werden.

„Die Abschiebungen verdeutlichen einmal mehr, in welcher migrations- und integrationspolitischen Abwärtsspirale wir uns in Berlin befinden. Wenn besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen in teilstationärer Behandlung mit dem Vorwand der Verlängerung der Duldung zum LEA gelockt und dann abgeschoben werden, müssen wir uns ganz ehrlich fragen, mit welchem humanitären Kompass agiert wird. Das bereitet größten Anlass zur Sorge“, so Nicolay Büttner vom Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen.

Wail Diab, Leiter der Tagesklinik Zentrum ÜBERLEBEN erklärt:
„Dass ein schwer psychisch erkrankter Mensch während der laufenden Therapie in der Tagesklinik des Zentrum ÜBERLEBEN abgeschoben wird, ist in mehrfacher Hinsicht vollkommen inakzeptabel und skandalös. Die Abschiebung kann traumatisierend wirken und gefährdet die psychische Gesundheit der betroffenen Person massiv. Dieser Vorfall bringt aber nicht nur die betroffene Person und das Kind in Gefahr, sondern auch alle Patient:innen der Tagesklinik. In der Tagesklinik wird eine besonders gefährdete Gruppe von Menschen, die unter Trauma und Traumafolgestörung leiden, behandelt. Eine Grundvoraussetzung ist die Sicherheit im Rahmen der Behandlung. Diese wurde massiv verletzt und gefährdet somit unsere Arbeit.“

Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin stellt fest:
„Die Abschiebung eines minderjährigen Kindes mit stark selbstgefährdendem Verhalten aus der Jugendhilfe seitens des Berliner Jugendamtes, stellt einen alarmierenden Paradigmenwechsel in der Berliner Abschiebepraxis dar und hat eine vollkommen neue Qualität der Menschenverachtung. Das LEA missachtet die festgestellte Kindeswohlgefährdung durch die festgestellte psychische Erkrankung des Bezugselternteils und schiebt zielgerichtet in prekäre Verhältnisse ab, in denen weder dieser das Kind noch sich selbst versorgen kann. Diese brutale Abschiebepolitik dient einzig der Abschreckung anderer Menschen und wird zur Verelendung bis zu Lebensgefahr im Herkunftsland führen.“

Wir fordern die unverzügliche Aussetzung von Abschiebungen psychisch kranker geflüchteter Menschen durch das Land Berlin.

Wir fordern die sofortige Aussetzung von Abschiebungen Minderjähriger aus Berlin, vor allem derer, deren Elternteile nicht erziehungsfähig sind.

Wir fordern ein Bleiberecht aus humanitären Gründen für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen in therapeutischer Behandlung.

Wir fordern die unbedingte Aufklärung der Umstände der Abschiebungen vom 23.04.2024.

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Die Tagesklinik im Zentrum ÜBERLEBEN wird in Kooperation mit der Klinik für Psychatrie und Psychotherapie der Charité Berlin-Campus Mitte (CCM) betrieben.

2024-05-30T14:27:44+02:00
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