Panel zum Thema Kinder und Jugendliche an den EU-Außengrenzen
Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) gefährdet Kinderrechte
21.10.2024
Am 11. Juni 2024 ist die sogenannte GEAS-Reform in Kraft getreten. Die Cities4Refugees Conference, die im Oktober 2024 vom Berliner Senat für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung veranstaltet wurde und über eine EU-Förderung läuft, hat sich intensiv mit den GEAS-Regelungen auseinandergesetzt. Martin Gött, Co-Leiter unserer Ambulanten Abteilung für Kinder und Jugendliche, war Mitglied eines Panels*, das über den Umgang mit minderjährigen Geflüchteten an EU-Außengrenzen diskutiert hat.
„Geschlossene Lager sind nicht geeignet für Kinder und sollte es auch in Zukunft nicht mehr geben.“ – Mit diesen Worten hat Psychotherapeut Martin Gött seine Einleitungsrede während des Panels auf der Cities4Refugees Konferenz direkt mit einer Forderung verknüpft. „Mangelnder Schutz, der sich auf dem Fluchtweg fortsetzt, darf nicht mehr in den Flüchtlingslagern stattfinden. Dass Erwachsene es nicht schaffen, Kinder und Jugendliche zu schützen, wird auch hier in deutschen Unterkünften deutlich, die nicht an ihre Bedarfe angepasst sind, und bietet den Nährboden für weitere Traumatisierungen.“
Damit verweist er auf ein entscheidendes Versäumnis der GEAS-Reform. Diese sieht nämlich keinen besonderen Schutz oder Einschränkungen bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingslagern vor. Diese werden ebenso wie Erwachsene oft über mehrere Monate hinweg hinter Stacheldrahtzäunen in überfüllten Lagern eingepfercht. Dort haben sie kaum oder gar keinen Zugang zu Unterstützungsangeboten. Da auch ihre Eltern, falls sie sich mit ihnen befinden, in der Regel psychisch überlastet sind, fehlt hier komplett ein angemessenes Schutzkonzept, das an die Bedarfe von Minderjährigen angepasst ist.
„Kinderschutz, so wie wir ihn verstehen, muss umgesetzt werden – und zwar akut und nicht erst beispielsweise in einem halben Jahr. Für Kinder im Alter von sechs Jahren sind ein halbes Jahr eine unglaublich lange Zeit, die sich maßgeblich auf ihre Entwicklung und psychische Gesundheit auswirken können.“
Flucht und Vertreibung sind für jeden Menschen höchst verstörend und erschüttern das gesamte Leben. Bei Kindern und Jugendlichen haben die Auswirkungen der Erfahrungen, die sie auf der Flucht und in Flüchtlingslagern machen jedoch noch eine viel größere Tragweite. Was ihnen unter diesen prekären Umständen passiert, prägt ihr gesamtes Weltbild und wirkt sich auf ihre persönliche Entwicklung aus.
Das Panel hat dieses Thema aus verschiedenen Perspektiven kritisch beleuchtet und insbesondere eine menschenbezogene Sichtweise auf die Versäumnisse von GEAS eingebracht. Im Zentrum ÜBERLEBEN haben wir dazu eine klare Haltung und fordern, im Umgang mit den Schutzbedürftigsten eine menschenrechtskonforme Unterbringung zu gewährleisten – an den EU-Außengrenzen sowie in deutschen Unterkünften. Das bedeutet konkret: eine enge sozialarbeiterische und psychotherapeutische Betreuung in Geflüchtetenunterkünften sicherstellen und geschützte Räume bei der Unterbringung von Minderjährigen schaffen.
*An dem Panel haben außerdem Zozan Bulut, Persönliche Mitarbeiterin für Migration, Partizipation und Antidiskriminierung von Elif Eralp im Berliner Abgeordnetenhaus, Birgit Sippel, Mitglied des Europäischen Parlaments (SPD-Fraktion), und Dr. Ulrike Hornung, Leiterin der Unterabteilung Migration, Flüchtlinge und Europäische Harmonisierung im Bundesministerium des Innern und für Heimat, teilgenommen.
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