Pressemitteilung
Bundestag beschließt GEAS-Anpassungsgesetze
Zentrum ÜBERLEBEN warnt vor massiven Gefährdungen für Rechte und Gesundheit geflüchteter Menschen
Berlin, 26.02.2026
Berlin, 26.02.2026. Der Bundestag stimmt morgen über die Anpassungsgesetze zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ab. Für geflüchtete Menschen bedeuten die Regelungen massive Verschärfungen. Besonders betroffen sind schutzbedürftige Menschen mit schweren Erkrankungen oder Traumafolgestörungen.
Die Reform des GEAS wurde im Juni 2024 auf EU-Ebene beschlossen. Wenn der Bundestag morgen dafür stimmt, wird sie in nationales Recht überführt. Die Bundesregierung würde dabei in zentralen Punkten über die europäischen Vorgaben hinausgehen und Regelungen zusätzlich verschärfen. Vorgesehen sind unter anderem beschleunigte Grenzverfahren unter haftähnlichen Bedingungen, sogenannte Sekundärmigrationszentren und komplette Ausschlüsse von Sozialleistungen für Dublin-Fälle.
Andrea Haefner, Leitung Politische Arbeit und Advocacy des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen im Zentrum ÜBERLEBEN, erklärt: „Es ist bezeichnend, dass mit dieser Gesetzgebung nicht Schutz, sondern Haft und Restriktionen ausgebaut werden – und, dass besonders schutzbedürftige und traumatisierte Menschen nicht gezwungenermaßen davon ausgenommen sind. Wir sehen die reale Gefahr, dass unsere Klient:innen in haftähnlichen Strukturen untergebracht werden, in Schnellverfahren keine faire Prüfung ihrer Schutzgründe erhalten oder ohne Leistungen und medizinische Versorgung dastehen.“
Das Zentrum ÜBERLEBEN fordert die Bundesländer – insbesondere das Land Berlin – auf, bestehende Umsetzungsspielräume konsequent im Sinne der Schutzsuchenden zu nutzen.
Andrea Haefner betont: „Die wenigen positiven Elemente der Reform müssen konsequent umgesetzt werden. Entscheidend ist eine qualifizierte und zeitnahe Vulnerabilitätsprüfung jeder Person, damit besonders schutzbedürftige Menschen angemessen versorgt und von zusätzlichen Restriktionen wie Freiheitsbeschränkungen oder beschleunigten Verfahren ausgenommen werden. Für unsere Klient:innen kann das überlebenswichtig sein.”
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