Stellungnahme

Neue Bundesregierung setzt auf restriktive Flüchtlings- und Asylpolitik

Ankunftszentren gefährden Gesundheit und verhindern Integration. Keine Rechtssicherheit für besonders schutzbedürftige Geflüchtete.

Berlin, 21. März 2018

Nach den Vereinbarungen im neuen Koalitionsvertrag müssen Überlebende von Folter und Kriegsgewalt weiterhin befürchten, in Deutschland keine qualifizierte Begutachtung und unabhängige Beratung zu erhalten. Die Gefahr ist groß, dass besonders schutzbedürftige Geflüchtete und ihre Bedarfe nicht als solche erkannt werden und unberechtigte Ablehnungen von Asylanträgen ausgesprochen werden. Die Wahrscheinlichkeit von chronifizierten, traumareaktiven Krankheitsverläufen ist für die Betroffenen immens hoch.

AnKER-Zentren versprechen Effizienz, aber keine Rechtssicherheit

Asylverfahren sollen künftig „schnell, umfassend und rechtssicher“ in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnKER-Zentren) durchgeführt werden. Das schließt auch das Altersfeststellungsverfahren für unbegleitete minderjährige Geflüchtete ein. Unter der Prämisse der effizienten Verfahren ist vor allem zu befürchten, dass Traumatisierungen nicht erkannt und die entsprechenden Bedarfe der besonderen Schutzbedürftigkeit nicht festgestellt werden. Hierfür ist der Zugang zu qualifizierten und unabhängigen Begutachtungen nötig. Medizinische und psychosoziale Unterstützung muss unbedingt gewährleistet sein – hierzu wird im Koalitionsvertrag jedoch keine Vereinbarung getroffen. Traumatisierte Geflüchtete brauchen geschützte Räume und ein Gefühl der Sicherheit, um über ihre Erlebnisse sprechen zu können. Viele schweigen aus Scham, Angst oder anderen Gründen. Ihre besondere Schutzbedürftigkeit entsprechend der EU-Aufnahmerichtlinie kann unter den Bedingungen der AnKER-Zentren kaum erfasst, garantierte Rechte nicht gewährt werden. In den Asylverfahren können Traumatisierungen nicht erkannt und Verfolgungshintergründe nicht berücksichtigt werden.

Bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis – oder der Abschiebung – müssen Geflüchtete bis zu 18 Monate in den Ankunftszentren verbringen. Im Falle von minderjährigen Geflüchteten und Familien mit Kindern soll die Aufenthaltszeit kürzer sein. Für traumatisierte Geflüchtete gehen wertvolle Wochen und Monate verloren, in denen sich ihr psychischer Zustand weiter verschlechtert und Krankheitsverläufe chronifizieren.

„Ein mehrmonatiger Aufenthalt in einer Sammelunterkunft ist für traumatisierte Männer, Frauen und Kinder gesundheitsschädlich“, sagt Dr. Tanja Waiblinger vom Zentrum ÜEBRLEBEN. „Sie brauchen eine adäquate Unterbringung, in der sie zur Ruhe kommen können. Besonders wichtig ist eine ausreichende Privatsphäre, die in den Sammelunterkünften nicht gewährleistet ist“.

Aussetzung bzw. Begrenzung des Familiennachzugs ist inhuman

Die im Koalitionsvertrag getroffenen Regelung zum Familiennachzug mit maximal 1.000 Menschen monatlich sowie die damit verbundene Härtefallregelung reichen nicht aus. Für Geflüchtete, die keine Möglichkeit haben, ihre nächsten Angehörigen nachzuholen, stellt das einen Eingriff in das Recht auf Familie dar, das menschenrechtlich verbrieft ist.

Für die Betroffenen stehen Selbstvorwürfe und Ängste um das Leben der Angehörigen einer Bewältigung der Traumata entgegen.

KONTAKT

Tinja Schöning
Tel.: 030 30 39 06 -62
E-Mail: t.schoening@ueberleben.org

Stellungnahme zum Download (PDF)