Prozess gegen Staatsfolter in Syrien

Zeug*innen gegen Ohnmacht und Unrecht

22.4.2021

Unter den Patient*innen des Zentrum ÜBERLEBEN (ZÜ) sind Folterüberlebende des Assad-Regimes. Für sie spielt das Verfahren in Koblenz gegen mutmaßliche Folterer des Assad-Regimes eine wichtige Rolle. Es bringt erlittene Gräuel an die Öffentlichkeit und setzt der Ohnmacht etwas entgegen. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das durch Zeug*innen-Interviews und Strafanzeigen die Anklage mit ermöglicht hat, wird wiederum vom ZÜ unterstützt und beraten. An diesem seit Jahren bestehenden Kooperationsprojekt wirken die ehemalige Leiterin der ambulanten Abteilung für Erwachsene, Dr. Mechthild Wenk-Ansohn sowie Dr. Sabrina Schmelzle, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, mit – hier im Interview.

Was schließt die Kooperation zwischen dem ZÜ und der Menschenrechtsorganisation ECCHR ein?

Wir unterstützen die Jurist*innen durch Supervision und durch Fortbildung zum Thema Trauma und traumareaktive Erkrankungen, damit es in den Interviews mit den Zeug*innen, die sich über viele Stunden hinziehen, nicht zu einer Retraumatisierung kommt und eventuelle Behandlungsbedarfe möglichst frühzeitig erkannt werden. Die Jurist*innen müssen ja intensiv nachfragen und aufmerksam sein, ob eine Person gestresst wirkt, psychomotorisch unruhig wird, sich anspannt oder abwesend wirkt. Sie müssen sich der Symptome bewusst sein, die auf eine Triggerung von traumatischen Erinnerungen hinweisen und mit emotionalen Grenzen (z.B. Angst- oder Schamgefühlen) behutsam umgehen.

Gleichzeitig beraten wir die Jurist*innen, die sehr engagiert arbeiten und sich den traumatischen Erfahrungen der Zeug*innen im Gespräch unmittelbar aussetzen. Hier bieten wir Supervision an und klären auf über die Gefahr einer sekundären Traumatisierung oder eines Burnouts.

Was passiert, wenn es Zeug*innen sehr schlecht geht während ihres Aussageprozesses?

Dann können sie sich über den ECCHR an uns wenden und wir schauen bei einem Erstgespräch, welcher Bedarf besteht, ob wir sie woandershin vermitteln oder selbst etwas anbieten können. Wenn die Indikation besteht, kann das auch eine Psychotherapie sein.

Unterstützt die juristische Aufarbeitung die eigene psychische Aufarbeitung von Folter und damit einen Prozess von Heilung?

Eine Zeugenaussage ist die Möglichkeit, aus dem Gefühl von Ohnmacht und Hilflosigkeit herauszukommen, etwas tun und sein Recht einklagen. Das ist sinnstiftend und dadurch das erlebte Unrecht besser ertragbar. Denn die Zeug*innen stehen vor der Herausforderung, sich aktiv an das vergangene Unrecht zu erinnern und vielleicht auch eine Flut von Erinnerungen, die damit ausgelöst wird, auszuhalten. Das kann mit posttraumatischem Stress verbunden sein, also mit vegetativen Symptomen wie Herzklopfen, Schweißausbrüchen und Angstsymptomen. Es kann so weitgehend sein, dass die Betroffenen entweder dissoziieren, also aus der aktuellen Situation heraustreten oder es ihnen so erscheint, wie wenn sie alles wiedererleben. Je besser so ein Gespräch also vorbereitet wird und je klinisch gesünder ein Mensch ist, desto weniger werden dissoziierende Zustände und Flashbacks auftreten, das zeigt die Erfahrung. Darum ist es so wichtig, dass es eine vertrauensvolle Beziehung zum Juristen oder zur Juristin gibt, die ein Gefühl von Sicherheit vermittelt – oder im Gerichtssaal eine wertschätzende Atmosphäre herrscht.

Wie schätzt Du persönlich das aktuelle Verfahren ein?

Ich denke, dass es ein ganz wichtiger Baustein ist, um das Erlittene zu verarbeiten, weil es offiziell und von einem Gericht anerkannt wird. Dass die Folterüberlebenden nicht alleine gelassen werden mit dem, was ihnen passiert ist. Wichtig finde ich dabei, dass in solch einem Prozess nicht über die Grenzen der Betroffenen gegangen wird und psychische Stabilität ein wichtiges Gut bleibt.

Wer ist bereit, als Zeug*in aufzutreten?

Es ist schon eine spezielle Gruppe politisch engagierter, intellektueller Menschen. Die eigene politische Identität, die für sie eine hohe Bedeutung hat, reduziert für sie das Risiko, an einer traumareaktiven Symptomatik zu erkranken. Viele dieser Menschen tendieren aber dazu, nicht gut auf sich aufzupassen und über eigene Grenzen zu geben. Auch Gefühle von Überlebensschuld sind verbreitet, weil Bekannte oder Freund*innen unter Folter gestorben sind. Während einer Therapie können solche Emotionen thematisiert werden. Allerdings ist es wichtig, nicht gleichzeitig zu sehr in die Trauma-Anamnese einzusteigen, weil sich das sonst gegenseitig mit dem Zeugenaussageprozess beeinflusst kann. 

Welche Auseinandersetzung liegt vor einer Entscheidung, politisch als Zeug*in aktiv zu werden?

Das ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Ein Klient sagte mir beispielsweise, dass er weiß, dass einer der Peiniger seines Vaters sich in Deutschland aufhält und er gerne eine Aussage machen würde. Am Ende hat er es aber nicht geschafft, sich beim ECCHR zu melden. Ein anderer Klient schilderte mir, dass er durch die Zeugenaussage zunehmend in die politische Arbeit hineingerutscht sei. Er würde häufig angefragt und habe am Ende viel mehr gemacht, als er ursprünglich vorhatte. Es ist in jedem Fall kein leichter Prozess, sich für eine Zeugenaussage zu entscheiden und es braucht eine psychische Grundstabilität. Ich habe eine Patientin, die als Zeugin aussagen wollte, es bisher aber nicht konnte, weil sie zu schwer krank und zeitweise suizidal war. Sie ist immer wieder in eine schwere psychische Krise geraten, konnte nicht mehr schlafen und sich nicht mehr konzentrieren. Sie noch zusätzlich mit so einem Aussageprozess zu belasten wäre kontraindiziert, ist also in keinem Fall geboten. 

Hilft dieser Gerichtsprozeß, in dem soviel zutage kommt, auch anderen syrischen Patient*innen und Geflüchteten?

Gerechtigkeit ist ein großes Thema. Wenn das erlebte Unrecht durch Recht wiederaufgewogen wird, ist das dem Heilungsprozess sicherlich förderlich. Es ist wichtig, dass öffentlich wird, was ihnen passiert ist. Denn viele Patient*innen müssen ja den Eindruck haben, dass Syrien der Weltgemeinschaft inzwischen egal ist und es niemanden zu interessieren scheint, was ihnen passiert ist. Auf der anderen Seite gibt es persönliche Grenzen und es kann sein, dass in Menschen, die bisher vermeidend und verdrängend mit dieser Vergangenheit umgehen, etwas angerührt wird und Erinnerungen hochkommen, die sie kaum aushalten.

Unter diesen Links finden Sie einen Artikel zum Weltrechtsprinzip sowie unsere Pressemitteilung zum Syrien-Prozess in Koblenz.